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   BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 92/04   

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BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 92/04 (https://dejure.org/2008,32941)
BPatG, Entscheidung vom 30.01.2008 - 29 W (pat) 92/04 (https://dejure.org/2008,32941)
BPatG, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 29 W (pat) 92/04 (https://dejure.org/2008,32941)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.04.2002 - I ZB 23/99

    "Zahl "1""; Unterscheidungskraft und Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 92/04
    Zusammenfassend weist die Anmeldemarke damit noch die notwendige Unterscheidungskraft auf (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8, Rdnr. 108 i. V. m. 251; ähnlich BGH GRUR 1997, 366 ff. - quattro II; vgl. auch BGH GRUR 2002, 970 - Zahl "1" und BGH MittdtschPatAnw 2002, 423 - Zahl "6").
  • BPatG, 13.03.2001 - 24 W (pat) 192/99
    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 92/04
    Im inländischen Verkehr wird die Anmeldemarke häufig in diesem Sinne als Zahlwort oder darauf aufbauend als Bezeichnung für eine aus zwei Teilen bestehende Einheit, für zwei verschiedene Anwendungsformen bzw. Wirkungsweisen als auch für Waren im Zweier-Set gebraucht (vgl. BPatG PAVIS 32 W (pat) 203/96, 32 W (pat) 098/96 und 24 W (pat) 192/99 - "Duo" bzw. "DUO").
  • BPatG, 07.05.1997 - 32 W (pat) 203/96
    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 92/04
    Im inländischen Verkehr wird die Anmeldemarke häufig in diesem Sinne als Zahlwort oder darauf aufbauend als Bezeichnung für eine aus zwei Teilen bestehende Einheit, für zwei verschiedene Anwendungsformen bzw. Wirkungsweisen als auch für Waren im Zweier-Set gebraucht (vgl. BPatG PAVIS 32 W (pat) 203/96, 32 W (pat) 098/96 und 24 W (pat) 192/99 - "Duo" bzw. "DUO").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 92/04
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • BGH, 09.02.1995 - I ZB 21/92

    "quattro II"; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 92/04
    Zusammenfassend weist die Anmeldemarke damit noch die notwendige Unterscheidungskraft auf (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8, Rdnr. 108 i. V. m. 251; ähnlich BGH GRUR 1997, 366 ff. - quattro II; vgl. auch BGH GRUR 2002, 970 - Zahl "1" und BGH MittdtschPatAnw 2002, 423 - Zahl "6").
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 92/04
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BPatG, 20.11.1996 - 32 W (pat) 98/96
    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 92/04
    Im inländischen Verkehr wird die Anmeldemarke häufig in diesem Sinne als Zahlwort oder darauf aufbauend als Bezeichnung für eine aus zwei Teilen bestehende Einheit, für zwei verschiedene Anwendungsformen bzw. Wirkungsweisen als auch für Waren im Zweier-Set gebraucht (vgl. BPatG PAVIS 32 W (pat) 203/96, 32 W (pat) 098/96 und 24 W (pat) 192/99 - "Duo" bzw. "DUO").
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 92/04
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 92/04
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BPatG, 24.01.2018 - 28 W (pat) 504/17

    Eintragungsfähigkeit und Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortmarke "DUO"

    Entscheidend ist daher, ob es im Hinblick auf die beanspruchten Waren für sich genommen als beschreibende Angabe verwendet werden kann (vgl. BGH Mitt. 1995, 184 - quattro; GRUR 2000, 231, 232 - FÜNFER; BPatG, Beschluss vom 30. Januar 2008, 29 W (pat) 92/04 - DUO; Beschluss vom 27. Januar 2010, 28 W (pat) 96/09 - TRIO; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 508).

    Zwar trifft es zu, dass das Wort "Duo" über seinen ursprünglich auf den Bereich der Musik beschränkten Sinngehalt hinaus im deutschen Sprachgebrauch auf zahlreichen Warengebieten als Sachhinweis auf ein zweiteiliges Set, eine zweifache Verwendungsweise oder Funktionalität verwendet wird (vgl. BPatG, Beschluss vom 30. Januar 2008, 29 W (pat) 92/04 - DUO; Beschluss vom 13. März 2001, 24 W (pat) 192/99 - DUO).

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